Störungshotline

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Gas/Wasser
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Fernwärme
04101 / 203-347
Abwasser
04101 / 203-348
Ladeinfrastruktur
04101 / 203-444
Straßenbeleuchtung - Stadt Pinneberg
www.pinneberg.de

Pinneberg Strommix

Die Stromkennzeichnung erfolgt nach § 42 EnWG. Bezugsjahr 2021.


 

Stadtwerke Pinneberg GesamtstrommixDeutschland
CO2-Emissionen:0 g/kWh350 g/kWh
radioaktiver Abfall:0,0000 g/kWh0,0003 g/kWh
Gültig ab 1. November 2022

Erläuterung zu den Daten, welche die Stadtwerke Pinneberg GmbH im Berichtsjahr dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur mitgeteilt hat:

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 49 EEG 2009 verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31. Mai eines Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich der von ihnen an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Elektrizitätsmenge vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen auch nach § 51 Abs. 1 EEG 2009 gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Stadtwerke Pinneberg GmbH hat dieser Verpflichtung entsprochen.

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