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Straßenbeleuchtung - Stadt Pinneberg
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Informationen zur Dezember-Soforthilfe


Aufgrund der Marktgegebenheiten unterscheidet sich die Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden.

Erdgas

Was ist die Soforthilfe für Gaskunden?

Privat- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mussten für den Liefermonat Dezember 2022 keinen Monatsabschlag zahlen.

Was mussten Sie tun?

Sie brauchten den Dezemberabschlag nicht zu zahlen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung ausgelöst oder den Dauerauftrag nicht unterbrochen haben, wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der Verbrauchsabrechnung 2023 berücksichtigt.

Was passiert danach?

Sie wurden wie oben beschrieben im Dezember 2022 vorläufig entlastet. Die exakte Entlastung erfolgt laut Gesetz in der nächsten Jahresabrechnung Anfang 2023. Davor wird wie gewohnt der Abschlag für den Januar in bisheriger Höhe fällig.

Wie wird die exakte Entlastung ermittelt?

Die exakte Höhe der Soforthilfe für Erdgaskunden entspricht – vereinfacht gesagt – den Kosten für ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs, wobei der im Dezember geltende Preis zugrunde gelegt wird. Der exakte Entlastungsbetrag wird von uns für Sie in der kommenden Jahresabrechnung berechnet, und zwar aus der

  • Jahresverbrauchsmenge, die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben
  • geteilt durch 12
  • multipliziert mit dem Arbeitspreis vom Dezember 2022
  • zzgl. dem Grundpreis für den Monat Dezember 2022
Energiesparen lohnt sich:

Da die Soforthilfe unabhängig vom Verbrauch für den Monat Dezember 2022 erfolgt, lohnt es sich für Sie weiterhin, Energie einzusparen. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Gassparrechner unter: https://www.stadtwerke-pinneberg.de/service/gassparrechner/

Wärme

Was ist die Soforthilfe für Wärmekunden?

Für unsere Wärmekunden erfolgt eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags in Höhe von 120 % des für September 2022 zu zahlenden Abschlags. Privat- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mussten für den Liefermonat Dezember 2022 keinen Monatsabschlag zahlen.

Was mussten Sie tun?

Sie brauchten den am 28. Dezember 2022 fälligen Abschlag nicht zu überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung ausgelöst oder den Dauerauftrag nicht unterbrochen haben, wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der Verbrauchsabrechnung für das Lieferjahr 2022 berücksichtigt.

Was passiert danach?

Sie wurden wie oben beschrieben im Dezember 2022 vorläufig entlastet. Die exakte Entlastung erfolgt laut Gesetz in der nächsten Jahresabrechnung für das Lieferjahr 2022. Davor werden wie gewohnt die Abschläge bis zur Erstellung der Jahresabrechnung in bisheriger Höhe fällig. Kunden, die uns eine Bankverbindung mitgeteilt haben, wurden außerdem 20 % des Abschlags bereits ausgezahlt.

Wie wird die exakte Entlastung ermittelt?

Die exakte Höhe der Soforthilfe für Fernwärmekunden entspricht 120 % der geleisteten Abschlagszahlung im September 2022. Der exakte Entlastungsbetrag wird von uns für Sie in der kommenden Jahresabrechnung berechnet

Sonderreglungen bei Mietverhältnissen:

Für Mieter gibt es Sonderreglungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Vermieter. Im EWSG (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) unter §5 finden Sie hierzu alle wichtigen Informationen:
www.gesetze-im-internet.de/ewsg/__5.html

Sonderreglungen bei Hausverwaltungen:

Bitte informieren Sie Ihre Mieter/Eigentümer. Im EWSG (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) unter §5 finden Sie hierzu alle wichtigen Informationen:
www.gesetze-im-internet.de/ewsg/__5.html

Wichtige Hinweise zum Schluss:

Wir weisen darauf hin, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass wir im Rahmen der Abwicklung der Soforthilfe auch kundenbezogene Daten (Angaben zu den der Leistung zugrunde liegenden Kundenbeziehungen, zum Zweck der Plausibilisierung mit Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, der Postanschrift des Kunden, sowie der Abschlagszahlung des Kunden für September 2022) an eine Prüfstelle übermittelt haben.

Energiesparen lohnt sich:

Die Soforthilfe ist unabhängig von Ihrem Verbrauch. Weiterhin lohnt es sich für Sie Energie einzusparen, um Ihre Kosten zu senken. Wir unterstützen Sie gerne dabei mit unseren Energiespartipps unter:
www.stadtwerke-pinneberg.de/service/energiespartipps


Wir weisen darauf hin, dass die Entlastung bei Erdgas den Erdgas-Dezemberabschlag und bei Wärme den Wärme-Dezemberabschlag betreffen. Diese werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

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