Steuerrückzahlung für Wasserhausanschlüsse

 

Die Stadtwerke Pinneberg GmbH ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bereit, zu viel gezahlte Umsatzsteuer auf den Bau von seit dem Jahre 2000 errichteten Wasserhausanschlüssen zurück zu erstatten. Nach einem neueren Urteil des Bundesfinanzhofes ist das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen und daher nur mit dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abzurechnen. Die Umsatzsteuer von 16 bzw. 19 Prozent galt im Zeitraum von Mitte 2000 bis Ende 2008.

 

Was müssen Sie für eine Rückerstattung tun?

 Einfach Antrag ausfüllen und abgeben:

 

Pdf-Antrag auf Erstattung anteiliger Umsatzsteuer

 

Für die Rückerstattung füllen Sie das beigefügte Antragsformular aus, das auch bei der Stadtwerke Pinneberg GmbH, Am Hafen 67, 25421 Pinneberg ausliegt bzw. hier als pdf-Datei herunter geladen werden kann. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Lassen Sie uns einfach den Antrag mit einer Rechnungskopie per Post zukommen. Den Rest erledigen wir. Die Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, das Geld wird Ihnen dann überwiesen.

 

Wir sind für Sie da:

Tel. 04101 / 203 – 0
post@stadtwerke-pinneberg.de Kundenzentrum:
Am Hafen 67
25421 Pinneberg
  • Mo – Do8.30 - 16.00 Uhr
  • Fr8.30 - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

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