Grundversorgungsverordnung (GVV)

Mit dem Inkrafttreten des neue Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde auch die Grundversorgungsverordnung (StromGVV) für Haushaltskunden verabschiedet. Grundlage für die Versorgung der grundversorgten und ersatzversorgten Kunden der Stadtwerke Pinneberg sind sowohl die Grundversorgungsverordnung für Strom als auch die ergänzenden Bedingungen.

StromGVV
Ergänzende Bedingungen StromGVV

Wir sind für Sie da:

Tel. 04101 / 203 – 0
post@stadtwerke-pinneberg.de Kundenzentrum:
Am Hafen 67
25421 Pinneberg
  • Mo – Do8.30 - 16.00 Uhr
  • Fr8.30 - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Pinnbarg-Strom

Sie wollen eine Störung melden?
Rufen Sie uns an:
Strom 04101 / 203-345
Gas/Wasser

04101 / 203-346

Fernwärme 04101 / 203-347
Abwasser 04101 / 203-348
Straßenbeleuchtung 04101 / 203-373
Pinnaucom
Neues von den Pinneberger Bädern

 

 Sonntag 05.02.2012

 10:15 Uhr:

Wassergymastik mit Musik

 

 Aqua Aktiv+Schwimmkurs Programme 2012 jetzt online

weitere Informationen

 

Möchten Sie über Neuigkeiten der Pinneberger Bäder per Email benachrichtigt werden?

 
 
design & development by eyedee media GmbH